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Aktenvernichtung – DSGVO-konform und diskret

Alte Geschäftsunterlagen, Personalakten, Steuerdokumente, Kundendaten – wer Dokumente loswerden möchte, muss die DSGVO einhalten. Einfach in den Altpapier-Container kippen ist nicht zulässig und kann teure Bußgelder kosten. Wir vernichten Ihre Akten nach Sicherheitsstufen DIN 66399, stellen Ihnen einen Vernichtungsnachweis aus und kümmern uns um die komplette Logistik – vom Abholen bis zur zertifizierten Vernichtung.

Aktenvernichtung durch GEDOX Transporte Deutschland

Was bei unserer Aktenvernichtung-Leistung drin ist

  • Aktenvernichtung nach Sicherheitsstufe P-3 oder P-4 (DIN 66399)
  • Bereitstellung verschließbarer Datenschutz-Container vor Ort
  • Abholung nach Vereinbarung oder regelmäßig geplant
  • Datenschutz-konforme Vernichtung ohne Datenverlust auf dem Transportweg
  • Vernichtungsprotokoll als Nachweis für Ihre Compliance-Dokumentation
  • Auch Vernichtung elektronischer Datenträger auf Anfrage

Wann sich das lohnt

  • Regelmäßige Entsorgung von Geschäftspost, Rechnungen, Personalunterlagen
  • Einmalige Vernichtung nach Auflösung eines Büros oder einer Kanzlei
  • Nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (meist 10 Jahre bei Buchhaltung)
  • Bei Übernahme eines bestehenden Büros, wo Altlasten rausgeräumt werden müssen
  • Ärzte, Anwälte, Steuerberater mit strikten Geheimhaltungsvorgaben

So läuft das bei uns ab

Vier Schritte, transparent und ohne Überraschungen – vom ersten Anruf bis zum Abschluss Ihres Auftrags.

  1. 01

    Anfrage mit Mengenabschätzung

    Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz: um wie viele Aktenordner oder Container geht es? Wir nennen Preis und Termin.

  2. 02

    Container-Aufstellung

    Auf Wunsch stellen wir verschließbare Datenschutz-Container in Ihrem Büro auf, damit Mitarbeiter über Wochen Akten einwerfen können.

  3. 03

    Abholung und Transport

    Wir holen die verschlossenen Container ab und transportieren sie versiegelt zur Vernichtungsstelle – keine Zwischenlagerung, keine Einsichtnahme Dritter.

  4. 04

    Vernichtung und Protokoll

    Die Unterlagen werden nach Sicherheitsstufe P-3 oder P-4 vernichtet. Sie erhalten ein Vernichtungsprotokoll für Ihre Unterlagen.

Häufige Fragen zu Aktenvernichtung

Was bedeutet Sicherheitsstufe P-3 und P-4?

P-3 bedeutet: Daten dürfen nicht mehr mit einfachen Mitteln rekonstruierbar sein (typisch für Kundendaten, Verträge). P-4 ist noch feiner geschreddert und Pflicht bei besonders sensiblen Daten (z.B. Personalakten, medizinische Unterlagen).

Brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten dafür?

Nein, die Vernichtung selbst erfordert das nicht. Aber wenn Sie einen haben, ist der Prozess mit uns leicht nachvollziehbar dokumentierbar – über das Vernichtungsprotokoll.

Können wir auch Festplatten vernichten lassen?

Ja, auf Anfrage. Das läuft über spezialisierte Partnerbetriebe mit passender Technik (Degaussing oder physikalische Zerstörung nach DIN 66399 H-Stufen).

Jetzt unverbindlich anfragen

Wir kommen kostenlos zu Ihnen vor Ort, schauen den Auftrag an und nennen einen schriftlichen Festpreis. Ohne Vorkasse, ohne Drängen.