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Halteverbotszone für den Umzug in Freiburg beantragen: Kosten, Vorlauf und Ablauf

Für eine Halteverbotszone beim Umzug in Freiburg stellen Sie einen Online-Antrag bei der Verkehrsbehörde – mindestens zwei Wochen vorher. Was das kostet, wie lange es dauert und wer die Schilder aufstellt: hier Schritt für Schritt erklärt.

Zuletzt aktualisiert: 12. Juli 2026 · Von Semih Özcan, Inhaber GEDOX Transporte Deutschland

Kurz zusammengefasst: Für eine Halteverbotszone beim Umzug in Freiburg stellen Sie einen Online-Antrag bei der Verkehrsbehörde der Stadt Freiburg – mindestens zwei Wochen vor dem Umzugstermin. Die Verwaltungsgebühr beträgt 30 € pro Tag für Privatpersonen und 50 € pro Tag für Gewerbe. Zusätzlich muss eine Fachfirma die Halteverbotsschilder aufstellen – die Stadt stellt keine Schilder. Die Schilder müssen vier Tage vor dem Umzug stehen. GEDOX Transporte organisiert die komplette Halteverbotszone auf Wunsch für Sie mit.

Wie beantrage ich eine Halteverbotszone für meinen Umzug in Freiburg?

Der Antrag läuft in Freiburg vollständig online über die Verkehrsbehörde:

  1. Online-Antrag ausfüllen – über das offizielle Formular der Stadt Freiburg (Service-Portal „Haltverbotszone beantragen”).
  2. Zeitraum und Länge angeben – Datum, Uhrzeit und die benötigte Länge der Zone. Faustregel: rund 15–20 Meter, also Platz für den Umzugswagen plus etwas Rangierfläche.
  3. Antrag rechtzeitig stellen – der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor dem Termin bei der Verkehrsbehörde eingehen.
  4. Genehmigung abwarten – die verkehrsrechtliche Anordnung wird frühestens sechs Wochen vor dem Termin erteilt. Nach erfolgreicher Antragstellung ist keine erneute Kontaktaufnahme nötig.
  5. Schilder aufstellen lassen – eine geeignete Fachfirma stellt die Halteverbotsschilder spätestens vier Tage vor dem Umzug auf.

Erforderliche Unterlagen gibt es keine. Zuständig ist die Verkehrsbehörde der Stadt Freiburg (Rechtsgrundlage: §§ 45, 46 StVO).

Was kostet eine Halteverbotszone in Freiburg?

Es gibt zwei Kostenblöcke – die Amtsgebühr und die Beschilderung:

PostenKostenHinweis
Verwaltungsgebühr privat30 € pro Tagnach GebOSt, direkt an die Stadt
Verwaltungsgebühr gewerblich50 € pro Tagnach GebOSt
Beschilderung durch FachfirmazusätzlichStadt stellt keine Schilder; Preis je nach Anbieter

Rechnen Sie realistisch mit einem Gesamtbetrag inklusive Schilderung – die reine Amtsgebühr von 30 € ist nur ein Teil. Wer sich das Organisieren sparen will, lässt die komplette Zone vom Umzugsunternehmen einrichten.

Wie früh muss ich die Halteverbotszone beantragen?

Mindestens zwei Wochen vorher – das ist die harte Frist der Freiburger Verkehrsbehörde. Sicherer sind drei bis vier Wochen, gerade in den umzugsstarken Monaten und zum Monatsende. Die Schilder selbst müssen vier Tage vor dem Umzugstag stehen, damit das Halteverbot rechtlich gilt und Falschparker abgeschleppt werden dürfen.

Was passiert, wenn trotzdem jemand in der Zone parkt?

Stehen am Umzugstag trotz ordnungsgemäß aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone, dürfen diese abgeschleppt werden. Die Abschleppkosten trägt der Fahrzeughalter, nicht Sie. Wichtig ist, dass die Schilder nachweislich rechtzeitig – also vier Tage vorher – standen. Eine gute Fachfirma dokumentiert das Aufstellen deshalb mit Foto und Zeitstempel.

Muss ich mich in Freiburg selbst darum kümmern?

Nein. GEDOX Transporte übernimmt auf Wunsch den kompletten Ablauf: Antrag bei der Verkehrsbehörde, Beschilderung durch eine Fachfirma und das rechtzeitige Aufstellen vor Ihrer Haustür – in Freiburg, Gundelfingen, Emmendingen und der gesamten Region. So haben Sie am Umzugstag garantiert freie Fläche direkt vor der Tür und müssen sich um Formulare und Fristen nicht kümmern.

Tipp: Sprechen Sie die Halteverbotszone gleich bei der kostenlosen Besichtigung an – dann planen wir sie direkt in Ihren Festpreis ein.


Quelle: Stadt Freiburg im Breisgau, Verkehrsbehörde – offizielle Serviceseite „Haltverbotszone für einen Wohnungsumzug einrichten” (freigegeben 23.02.2026). Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der aktuelle Stand der Stadt Freiburg.

Häufige Fragen

Wie früh muss ich eine Halteverbotszone in Freiburg beantragen?
Mindestens zwei Wochen vor dem Umzugstermin bei der Verkehrsbehörde der Stadt Freiburg. Die Halteverbotsschilder müssen vier Tage vor dem Umzug aufgestellt sein, damit das Verbot rechtlich gilt.
Was kostet eine Halteverbotszone für den Umzug in Freiburg?
Die Verwaltungsgebühr beträgt 30 Euro pro Tag für Privatpersonen und 50 Euro pro Tag für Gewerbe (nach GebOSt). Dazu kommt die Beschilderung durch eine Fachfirma, da die Stadt Freiburg keine Schilder stellt.
Wer darf die Halteverbotsschilder aufstellen?
Eine geeignete Fachfirma. Die Stadt Freiburg stellt keine Schilder zur Verfügung. GEDOX Transporte organisiert die Beschilderung auf Wunsch mit.
Was passiert mit Falschparkern in der Halteverbotszone?
Fahrzeuge, die trotz rechtzeitig aufgestellter Schilder in der Zone stehen, dürfen abgeschleppt werden – auf Kosten des Fahrzeughalters.

Fragen zu Ihrem Umzug?

Wir beantworten gern alles, was beim Lesen aufkommt – unverbindlich und persönlich. Kommen in der Regel binnen eines Tages auf Sie zurück.